16.10.2008

Geänderte Anklage wird derzeit übersetzt

Im gestrigen Weekly Press Briefing wurde unter anderem der aktuelle Stand hinsichtlich der abgeänderten Anklageschrift im Fall Karadžić angesprochen. Nerma Jelačić, Sprecherin der Registry und der Kammern, erklärte, dass die überarbeitete Anklageschrift derzeit auf bosnisch/kroatisch/serbisch übersetzt würde. Entsprechend den RPE hat der Angeklagte nach Erhalt der neuen Anklageschrift "in einer Sprache, welche er versteht", zwei Wochen Zeit, auf das Gesuch der Anklage auf Änderung der Anklageschrift, zu reagieren. Sofern er dieses Recht wahrnimmt, kann die Strafkammer den Vertretern der Anklage in weiterer Folge erlauben, innerhalb der darauf folgenden sieben Tage eine Antwort auf die Eingabe des Angeklagten zu verfassen. Im Anschluss daran wird die Strafkammer - unter Berücksichtigung der durch beide Parteien erstellten Eingaben - eine Entscheidung bezüglich Annahme oder Ablehnung der überarbeiteten Anklageschrift fällen. Mit dieser kann somit frühestens einen Monat nach Übergabe der übersetzten Dokumente an Radovan Karadžić gerechnet werden.

siehe:

ICTY Weekly Press Briefing (15.10.2008)