25.10.2008

Rechtsbeistand zugewiesen

Wie in der ersten Status Conference angekündigt, wurde durch pre-trial-Richter Iain Bonomy nach Einreichung der abgeänderten Anklageschrift eine neuerliche Statuskonferenz angesetzt. Diese wird am kommenden Dienstag, dem 28.10.2008, um 9:00 stattfinden. Dem Angeklagten wurde darüber hinaus am 20. Oktober 2008 durch die Registry der australische Anwalt Peter Robinson als Rechtsberater zur Seite gestellt. Obwohl eine durch das Tribunal zugewiesene Rechtsvertretung für Zeugen in Verfahren vor dem ICTY grundsätzlich nicht vorgesehen ist, wird dieser Karadžić auf dessen Antrag hin bereits während der Anhörung zur Beweiserhebung im Berufungsverfahren gegen Momčilo Krajišnik (IT-00-39 & 40) am 5. November 2008 vertreten. Krajišnik hatte zuvor eine Vorladung Karadžićs als Zeuge beantragt.

Weiters wurde einem Gesuch Karadžićs stattgegeben, die entsprechend den RPE grundsätzlich 30 Tage ab Offenlegung des Begleitmaterials betragende Zeitspanne, in welcher er die Möglichkeit hat, sich im Rahmen so genannter preliminary motions zur Form der Anklage und Zuständigkeit des Gerichts zu äußern, bis nach der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der neuen Anklageschrift zu verlängern. So kann vermieden werden, dass der Angeklagte sich gegebenenfalls unnötigerweise zu beiden Anklageschriften äußern muss. Die Vertreter der Anklage hatten keine Einwände gegen dieses Gesuch erhoben.

siehe:

Order scheduling a status conference (20.10.2008)
Registry Decision (23.10.2008)
Decision on accused motion for extension of time to file preliminary motions (23.10.2008)