Wie in der Status Conference angekündigt, wurde durch die Strafkammer am 25. September 2008 eine Entscheidung bezüglich Karadžićs Antrag, alle Unterlagen, welche für sein Verfahren relevant sind, nicht nur in englischer, sondern auch serbischer Sprache zu erhalten, veröffentlicht. Die Richter lehnen dieses Gesuch aus verschiedenen Gründen ab.
Während Rule 3(A) der RPE, welche festlegt, dass die Arbeitssprachen des Tribunals Englisch und Französisch sind, grundsätzlich nicht in Gegensatz zu der Voraussetzung eines fairen Verfahrens steht, dass der Angeklagte "in einer Sprache, welche er versteht" über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe aufgeklärt werden muss, bezieht sich diese Erfordernis nicht auf sämtliche Unterlagen, sondern nur einzelne Dokumente, insbesondere die Anklageschrift und die sie entsprechend Rule 66(A)(i) der RPE begleitenden Materialien. Die Forderung Karadžićs, für ihn zusätzlich sämtliche relevanten Sitzungsprotokolle zu übersetzen, betrachtet die Strafkammer als übertrieben - schließlich steht dem Angeklagten, sofern seine Englischkenntnisse wie angegeben tatsächlich nicht zur Lektüre der Protokolle ausreichen, auch das Recht auf Unterstützung durch einen von der Registry gestellten Übersetzer zu. Karadžićs Antrag, die Dokumente darüber hinaus in kyrillischer und nicht lateinischer Schrift erhalten zu wollen, wurde nicht zuletzt auf Grund der Tatsache, dass dieser seine Eingaben selbst in lateinischer Schrift tätigt, als "nicht zu rechtfertigende, reine Vorliebe" abgewiesen.
siehe:
Decision on the accused's request that all materials, including transcripts, be disclosed to him in Serbian and Cyrillic script (25.09.2008)