13.11.2008

Zweite Statuskonferenz

Die zweite Status Conference am 28. Oktober 2008 brachte insgesamt wenig Neues und fiel auch vergleichsweise kurz aus. Dies ist vermutlich insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte nach eigenen Angaben "nicht auf diese Statuskonferenz vorbereitet" war, nachdem er seiner Darstellung zufolge erst spät von deren Stattfinden benachrichtigt wurde und in der Zwischenzeit auch keine Gelegenheit hatte, die am Vorabend erhaltene, übersetzte Version der geänderten Anklageschrift zu studieren. Seiner wiederholten Beschwerde, dass er auf Grund der Tatsachen, dass ihm nach wie vor kein vollständiges Team von Rechtsberatern zu seiner Unterstützung zur Seite stehe, er diverse andere Verpflichtungen habe (gemeint ist abgesehen von explizit erwähnten "Besuchen" wohl vor allem seine Zeugenaussage im Berufungsprozess gegen Momčilo Krajišnik) und das Verfahren zu schnell voranschreite, deutlich benachteiligt sei, begegnete Pre-Trial-Richter Bonomy kühl mit dem Verweis auf die eigene Entscheidung Karadžićs, sich in diesem Verfahren trotz mehrfacher Hinweise auf damit potentiell verbundene Nachteile oder Schwierigkeiten nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Auch zeigte sich Bonomy "erstaunt" über die Auffassung, das Verfahren würde zu schnell voranschreiten, da er ganz im Gegenteil "extrem enttäuscht über das äußerst langsame Fortschreiten des Prozesses" sei, nachdem "nach drei Monaten noch praktisch nichts erreicht" worden wäre.

Darüber hinaus fand Richter Bonomy auch starke Worte für die Anklage, nachdem diese nicht auf Anhieb angeben konnten, welche Begleitmaterialien der geänderten Anklageschrift Karadžić zum Zeitpunkt der Statuskonferenz noch nicht erhalten hatte. Nach der Feststellung, dass dies "einen höchst unbefriedigenden Stand der Dinge" darstelle, da es sich hierbei um "die Art von einfachster Information, welche der Strafkammer vorliegen sollte, bevor diese ins Gericht geht" handle, wurde die Sitzung für sechs Minuten unterbrochen, sodass der Vertreter der Anklage, Alan Tieger, die fehlenden Informationen einholen konnte.
Wie bereits berichtet, erhielt der Angeklagte die noch fehlenden Dokumente bis zum 29. Oktober 2008, welcher damit zum Stichtag für die Frist, binnen welcher Karadžić schriftliche Eingaben hinsichtlich der geänderten Anklageschrift einbringen kann, wird.

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