Der Antrag Karadžićs, das Gesuch der Anklage auf Annahme der abgeänderten Anklageschrift abzulehnen, da die maximal zulässige Wortanzahl ohne vorherige Genehmigung überschritten wurde, wurde durch die Strafkammer abgelehnt. In ihrer Begründung beruft sie sich auf frühere Entscheidungen des ICTY, in welchen unter angemessenen Umständen auch nachträglich eine Genehmigung auf Überschreitung der Wortanzahl erteilt wurde. Nachdem sie die Länge des Gesuchs in diesem Fall als gerechtfertigt betrachtet und diese dem Angeklagten auch keinen Nachteil brachte, wird dessen Antrag somit abgelehnt und die Überschreitung nachträglich genehmigt. Die Anklage wird jedoch ermahnt, die diesbezügliche Practice Direction in Zukunft genauer zu beachten und einzuhalten.
Davon abgesehen brachte die Anklagevertretung eine Beantwortung von Karadžićs Antrag auf Genehmigung einer Berufung gegen die Entscheidung der Strafkammer, der Verteidigung im Fall Perišić Zugang zu vertraulichen Unterlagen zu gewähren, ein. Sie spricht sich darin erwartungsgemäß gegen eine entsprechende Erlaubnis aus und betont, dass eine entsprechende Entscheidung der Berufungskammer unabhängig von deren Ausgang praktisch keinen Einfluss auf das Verfahren gegen Karadžić hätte, nachdem es sich um eine Frage in ausschließlichem Zusammenhang mit einem anderen Prozess handelt. Auch der Angeklagte selbst würde sich in seiner Eingabe nicht auf die Wichtigkeit der Frage, ob die Vertretung Perišićs nun überhaupt Zugang zu den Materialien bekommen solle, beziehen, sondern die diesbezügliche Entscheidung der Strafkammer lediglich als "generelle Entscheidung bezüglich seines Rechts auf Anhörung, sowie der Verweigerung ausrechender Ressourcen für seine Verteidigung missinterpretieren". Die Anklage empfiehlt der Strafkammer daher, die Eingabe abzulehnen.
In ähnlicher Weise wurde auch das nach einem nahezu identischen Muster argumentierte Gesuch Karadžićs bezüglich der Zeugenschutzmaßnahmen für den Zeugen P., für welchen ohne eine fristgerecht erfolgte Eingabe des Angeklagten durch die Strafkammer verzögerte Offenlegung nach gewährt worden war, beantwortet.
siehe:
Prosecution's response to Karadžić's application for certification to appeal decision on protective measures (10.11.2008)
Application for certification to appeal decision on protective measures (05.11.2008)
Decision on accused motion to reject prosecution motion to amend the first amended indictment (05.11.2008)
Prosecution's response to Karadžić's application for certification to appeal Perišić access decision (05.11.2008)