04.12.2008

Motion for Joinder von Župljanin

Stojan Župljanin stellte am 03. Dezember 2008 einen Antrag auf Zusammenlegung seines Verfahrens mit jenem gegen Radovan Karadžić an Trial Chamber II, welcher sein Prozess derzeit zugeteilt ist. Župljanin gehörte während des Bosnienkrieges dem Krisenstab der SAO Bosanska Krajina an und fungierte als Leiter des regionalen Sicherheitszentrums in Banja Luka, sowie darüber hinaus als Berater des Präsidiums der Republika Srpska. Er wurde am 11. Juni 2008 in Serbien verhaftet und bekannte sich am 21. Juli 2008 hinsichtlich sämtlicher Anklagepunkte für nicht schuldig. Sein Verfahren wurde bereits unter IT-08-91 mit dem Prozess gegen Mićo Stanišić, den ehemaligen Innenminister der RS, zusammengefasst. Letzterer wurde schon im März 2005 verhaftet und an das ICTY überstellt; anschließend jedoch bis auf eine kurze Unterbrechung im April und Mai 2008 bis zum Beginn seines Verfahrens vorübergehend freigelassen.

Župljanin rechtfertigt seinen Antrag mit den Erfordernissen der Wahrung seines Rechts auf ein faires Verfahren. Dies erklärt er insbesondere damit, dass seine Verteidigung auf Grund der hohen Relevanz des Karadžić-Prozesses für seinen eigenen andernfalls einen signifikanten Teil ihrer Zeit und Aufmerksamkeit für die Beobachtung dieses zweiten, abgetrennten Verfahrens opfern müsste. Weiters stelle ein gemeinsames Verfahren sicher, dass die Zusammenhänge möglicherweise gemeinsam ausgeführter Joint Ciminal Enterprises, die Verhältnisse zwischen den Angeklagten, sowie dementsprechend auch ihre potentiell unterschiedlichen Schuldausmaße umfassender und genauer offengelegt werden könnten.

Rule 48 der RPE sieht die Möglichkeit einer derartigen Zusammenlegung von Prozessen vor, sofern den Angeklagten zeitlich, örtlich oder strategisch zusammenhängende Taten vorgeworfen werden bzw. sich die Anklageschriften entsprechend überschneiden. Župljanin argumentiert weiter, dass die Zusammenlegung auch im Interesse des Gerichts wäre, da dadurch doppelte Aussagen derselben Zeugen und Experten, sowie die Vorlage identischer Beweismittel in zwei unterschiedlichen Prozessen vermieden werden könnten. Dies diene sowohl der Effizienzsteigerung, als auch der Vermeidung unnötiger Belastungen für die vorgeladenen Zeugen. Darüber hinaus stelle ein gemeinsames Verfahren die im öffentlichen Interesse liegende Verhängung von miteinander in Einklang stehenden Urteilen und Strafmassen sicher, was bei Verhandlungen vor unterschiedlichen Strafkammern zwangsläufig nur in eingeschränktem Maße der Fall ist.

Der Vorsitzende von Trial Chamber II, Richter O-Gon Kwon, übergab Župljanins Antrag angesichts der Nichtzuständigkeit seiner Kammer für das Verfahren gegen Karadžić an den Präsidenten des ICTY.

siehe:

Order referring Stojan Zupljanin's motion for joinder (03.12.2008)
Stojan Zupljanin's motion for joinder with the case of Radovan Karadzic (02.12.2008)