30.01.2009

Entscheidung über Entlohnung von Rechtsberatern

Die Strafkammer entschied am 28. Jänner 2009 über Radovan Karadzićs Antrag auf angemessene Entlohnung der Juristen, welche ihn bei seiner Verteidigung unterstützen. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Kammer zu dem Schluss kam, dass die Registry das den angebotenen Lohnzahlungen zu Grunde liegende Gehaltsschema des ICTY korrekt angewendet habe, und darüber hinaus auch bei dessen Entwicklung den insbesondere aus der diesbezüglichen Entscheidung der Berufungskammer im Prozess gegen Momčilo Krajišnik (IT-00-39) entstandenen Vorgaben entsprochen habe.

Die Richter bestätigten die Einschätzung der Registry, dass ein sich selbst verteidigender Angeklagter dazu in der Lage sein müsse, jene Aufgaben zu erfüllen, die im Fall eines durch einen Rechtsbeistand vertretenen Angeklagten durch den Leitenden Anwalt wahrgenommen wird. Dass Karadzić daher vergleichsweise niedrigere Mittel zur Entlohnung der Mitglieder seines Verteidigungsteams zuerkannt würden, stelle somit keine ungerechte oder ungleiche Behandlung dar - sehr wohl jedoch einen der Nachteile, den die Entscheidung, sich selbst zu vertreten, mit sich bringe und auf die der Angeklagte seit seinem ersten Erscheinen vor Gericht wiederholt aufmerksam gemacht wurde.

Sollte der Angeklagte nicht die juristischen Fähigkeiten aufweisen, um seine Verteidigung mit der für einen sich selbst repräsentierenden Angeklagten möglichen finanziellen/personellen Unterstützung effizient und effektiv durchzuführen, sei die durch die Berufungskammer im oben angeführten Fall anvisierte Lösung nicht etwa eine Überarbeitung des Gehaltsschemas bzw. die Bezahlung erfahrener und hochqualifizierter Juristen zu seiner Unterstützung, sondern vielmehr eine "Einschränkung seines Rechts auf Selbstrepräsentation". Die Kammer hält dementsprechend auch erneut fest, dass die naheliegenste und ihrer Ansicht nach begrüßenswerteste Lösung eine Variante der Verteidigung wäre, welche Karadzić zwar eine aktive Rolle einräumt, dabei aber dennoch seine Vertretung durch einen Anwalt umfasst.

siehe:

Decision on accused motion for adequate facilities and equality of arms: legal associates (28.01.2009)