29.03.2009

Sladojević als Mitarbeiter der Verteidigung abgelehnt

In einer Eingabe an die Strafkammer vom 24. März 2009 fordert Radovan Karadžić die Überprüfung einer Entscheidung der Registry, der zufolge die Ernennung von Marko Sladojević zum Mitglied des Rechtsberaterteams der Verteidigung abgelehnt wurde. Die Registry begründete dies mit der Tatsache, dass Sladojević, in seiner Funktion als Mitarbeiter in der Verteidigung Momčilo Krajišniks, Zugang zu vertraulichen Informationen im teilweise überlappenden Fall Krajišnik (IT-00-39) gehabt habe und diese im Rahmen seiner Tätigkeit für Karadžić möglicherweise unbeabsichtigt offenlegen könnte. Dies könne unrechtmäßige Vorteile für Karadžić bzw. Nachteile für Krajišnik mit sich bringen, sodass die Ernennung abzulehnen sei.

Angesichts der Tatsache, dass Sladojević als durchgehend direkt in Den Haag tätiges und damit unverzichtbares Mitglied seines Teams eingeplant sei, und bisher keinerlei Vorwürfe hinsichtlich entsprechend unprofessionellen Verhaltens gegen ihn vorliegen würden, betrachtet Karadžić diese Entscheidung als nicht gerechtfertigt und ersucht die Strafkammer um schnellstmögliche Bescheidung der Angelegenheit in seinem Sinne.

Die Registry wurde am 26. März 2009 seitens der Strafkammer eingeladen, sich bis zum darauffolgenden Tag mittels einer schriftlichen Eingabe zu Karadžićs Antrag und den Hintergründen ihrer vorhergegangenen Entscheidung zu äußern. In der fristgerecht erfolgten Eingabe rechtfertigt die Registry ihre Entscheidung und begründet sie - wie auch schon in ihren vorhergehenden Schreiben an Karadžić - insbesondere mit möglichen Interessens- und Loyalitätskonflikten, denen sich Sladojević auf Grund seiner Kenntnisse vertraulicher Informationen aus beiden Prozessen ausgesetzt sehen könnte. Im Gegensatz zu Karadžićs Behauptung, in dieser Angelegenheit einmal mehr auf Grund seiner Entscheidung, sich selbst zu verteidigen, benachteiligt zu werden, erklärt die Registry, auch im Fall der Zuteilung bzw. Genehmigung von Rechtsvertretern eine Überprüfung derartiger Kriterien durchzuführen. Sie räumt jedoch ein, dass im Fall eines selbstrepräsentierten Angeklagten eine noch strengere Auslegung notwendig sei, nachdem in dieser Situation niemand die Verantwortung dafür übernähme, unbeabsichtigt verlautbarte, vertrauliche Informationen gegebenenfalls nicht im Verfahren zu nutzen. Normalerweise ist dies eine der Aufgaben des Leitenden Anwalts - eine Rolle, die im vorliegenden Verfahren jedoch zumindest nominell der Angeklagte selbst wahrnimmt.

siehe:

Registry submission regarding the denial of assignment of Marko Sladojevic (27.03.2009)
Order setting a deadline for registry submission on accused's request for judicial review (26.03.2009)
Request for judicial review of the registry decision on the assignment of Mr. Marko Sladojevic as legal associate (24.03.2009)