In einer Eingabe vom 06. April 2009 ersucht Radovan Karadžić die Strafkammer, die Registry anzuweisen, ihn bei der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit diplomatischen Vertretern von Staaten und internationalen Organisationen zu unterstützen. Die Registry hatte zuvor ein Gesuch seinerseits abgelehnt, in welchem er um die Übermittelung einer Interviewanfrage an einen diplomatischen Vertreter über die der Registry zur Verfügung stehenden diplomatischen Kanäle gebeten hatte. Der Registrar begründet dies damit, dass die offizielle Kommunikation durch die Registry mit Außenstehenden ausschließlich offiziellen Vertretern des Tribunals vorbehalten sei und eine Kontaktaufnahme in Vertretung für einen Angeklagten daher nicht in Frage käme. Einmal mehr sieht sich Karadžić damit in seiner Rolle als selbstrepräsentierter Angeklagter durch die Registry benachteiligt, nachdem seiner Darstellung zufolge ähnliche Aufgaben in früheren Fällen auf Anfrage von Rechtsvertretern anderer Angeklagter sehr wohl ausgeführt wurden. Weiters sieht er sich gegenüber der Anklagevertretung in einer nachteiligen Situation, da dieser im Gegensatz zu ihm Kontakte zu diplomatischen Vertretern offen stehen. Nachdem die Strafkammer erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Mittel durch den Angeklagten gegebenenfalls unter Rule 54bis der RPE eine verbindliche Anweisung zur Kooperation mit Parteien vor dem Tribunal an einzelne Staaten erlassen kann, fordert Karadžić die Unterstützung der Kammer bei der Sicherstellung effizienter Kommunikation mit deren Vertretern.
Unter Berücksichtigung der durch die Strafkammer diesbezüglich gesetzten Frist tätigte die Registry am 15. April 2009 eine Eingabe in Antwort auf Karadžićs Forderungen. Sie betont darin, dass Karadžićs Auffassung, die Registry würde ihm durch ihre Vorgehensweise die für die effiziente Vorbereitung seiner Verteidigung notwendige Unterstützung vorenthalten, nicht durch das Statut oder die RPE gestützt werde. Die Registry würde durch keine vorhandene Regelung dazu verpflichtet, als "Sprachrohr" eines Angeklagten zu fungieren. Während der Angeklagte korrekterweise ausführe, dass eine Verordnung zur Kooperation an einzelne Staaten durch die Kammer erst nach einer Kontaktaufnahme bzw. Aufforderung durch die betroffene Partei möglich sei, wäre dafür keineswegs die von Karadžić geforderte "offizielle Kommunikation" mit Unterstützung der Registry erforderlich. Vielmehr sei die Verteidigung selbst dafür zuständig, sich mit der Bitte um Zusammenarbeit an einzelne Staaten und Organisationen zu wenden. Weiters wird die Behauptung des Angeklagten, dass in Fällen von durch Anwälte vertretenen Angeklagten anders verfahren würde, entkräftet - auch hier nimmt die Registry ihren Angaben zufolge keineswegs eine Rolle als Vermittler zur Herstellung von Kommunikation mit diplomatischen Vertretern ein. Abschießend hält der Registrar fest, dass eine Inanspruchnahme diplomatischer Vorrechte und Immunitäten für die Korrespondenz des Angeklagten auf Grund einer offizielle Weiterleitung der Registry weder sinnvoll noch angemessen sei, nachdem das ICTY selbstredend keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser Schreiben übernehmen könne oder wolle.
siehe:
Registry submission regarding service of documents (15.04.2009)
Accused's motion for service documents (06.04.2009)