Am 03. April 2009 wurde durch die Registry eine Eingabe in Antwort auf Radovan Karadžićs neuerliches Gesuch an den Vizepräsidenten des ICTY, Richter O-Gon Kwon, bezüglich der Auflagen für seine Kommunikation mit der Journalistin Zvezdana Vukojević, getätigt. Die Registry rechtfertigt darin ihren Entschluss, gemäß Richter Kwons Entscheidung vom 12. Februar 2009, in welcher dieser die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Kontakts an die Registry überträgt, lediglich ein schriftlich geführtes Interview zu genehmigen. Dies wird insbesondere mit dem Anspruch, vertrauliche Informationen in Hinblick auf Zeugen schützen zu müssen, gerechtfertigt. Weiters seien die Forderungen des Vizepräsidenten, die Kommunikation zwischen dem Angeklagten und Vukojević zu überwachen, sowie die Journalistin an ihre Verpflichtungen in dieser Hinsicht und die Möglichkeit eines Verfahrens wegen Missachtung des Gerichts bei Zuwiderhandlung hinzuweisen, erfüllt worden. Obwohl durch den Vizepräsidenten auch die Möglichkeit eines telefonischen Interviews angedacht wurde, sei dies angesichts der vorhandenen Kontrolleinrichtungen innerhalb der UN Detention Unit nicht unter Gewährung der vollständigen Sicherheit vertraulicher Informationen durchführbar, da diese nur durch eine verzögerte Übertragung des Gesprächs sichergestellt würde. Der schriftliche Kontakt stelle somit den bestmöglichen Kompromiss zwischen der Wahrung des Rechts des Angeklagten auf freie Meinungsäußerung und den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen dar.
Karadžić reagierte darauf mit einer weiteren Eingabe am 07. April 2009, in welcher er ersucht, zu den zwischenzeitlich durch den Registrar eingereichten Begründungen Stellung beziehen zu dürfen. Darin wird ausgeführt, dass seiner Ansicht nach auch bei Gewährung eines telefonischen Interviews beide Forderungen des Vizepräsidenten eingehalten werden könnten, nachdem dieser ja lediglich die Überwachung (z.B. durch Aufzeichnungen), nicht jedoch die völlige Kontrolle (durch verzögerte Übertragung bzw. im Bedarfsfall Zensur) der Kommunikation fordere. Darüber hinaus bestünde auf Grund der Tatsache, dass das Interview in einem Printmedium erscheinen soll, auch die Möglichkeit, dieses vor der Veröffentlichung neuerlich zu kontrollieren. Karadžić ersucht den Vizepräsidenten daher neuerlich, die Beschränkung auf ein telefonisches Interview aufzuheben.
siehe:
Accused's motion for leave to reply and reply brief: request for reversal of limitations of contact with journalist (07.04.2009)
Registry submission regarding the request for reversal of limitations of contact with journalist (03.04.2009)