25.03.2009

Neuerliches Gesuch wegen Medieninterview

In Zusammenhang mit der Entscheidung des Vizepräsidenten des ICTY, vom 12. Februar 2009 hinsichtlich der Erlaubnis für ein Medieninterview Karadžićs mit der Journalistin Zvezdana Vukojević richtete Radovan Karadžić am 20. März 2009 ein neuerliches Gesuch an Richter O-Gon Kwon. Er fordert darin die Aufhebung einer Anordnung der Registry, welche die Durchführung des Interviews lediglich in schriftlicher Form gestattet. Seiner Ansicht zufolge habe der Registrar somit ungerechtfertigterweise die einschränkendste und am stärksten limitierte Form des Kontakts, welcher durch den Vizepräsidenten erlaubt worden war, angeordnet. Dieser hatte in seiner Entscheidung die konkrete Ausgestaltung der Interviewumstände der Registry überlassen, als Beispiele jedoch abgesehen von schriftlichem Kontakt auch andere Möglichkeiten, wie etwa ein telefonisches Interview angedacht. Basierend auf Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit, welche zwischen Einschränkungen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und z.B. sicherheitsbezogenen Überlegungen bestehen müssten, sieht Karadžić die Beschränkung auf schriftliche Kommunikation zwischen ihm und Vukojević als nicht gerechtfertigt an.

siehe:

Accused's request for reversal of limitations of contact with journalist (20.03.2009)