25.03.2009

Antrag auf Berufung gegen Entscheidung bez. Offenlegung über das EDS

Am 20. März 2009 wurde durch Radovan Karadžić ein Antrag auf Berufung gegen die Entscheidung der Strafkammer vom 10. März 2009, hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln über das Elektronische Offenlegungssystem (EDS), sowie der genauen Vorgaben für den Zugangs zu vertraulichen Unterlagen der Angehörigen seines Verteidigungsteams, gestellt. Karadžić gibt an, dass die Registry seine Anträge auf Benutzungserlaubnis des EDS für weitere, ihn unterstützende Mitarbeiter, abgelehnt bzw. auf seit der nunmehr durch ihn angefochtenen Entscheidung eingereichte Anträge noch nicht reagiert habe. Neuerlich stellt er die ausschließliche Offenlegung von Beweismitteln über das EDS unter diesen Umständen als Einschränkung seiner Möglichkeiten zur Vorbereitung seiner Verteidigung, und damit seines Rechts auf ein faires Verfahren, dar und fordert daher die Erteilung einer Genehmigung zur Berufung, um diesbezüglich eine eindeutige und endgültige Entscheidung der Berufungskammer zu erreichen.

Die Anklagevertretung forderte am 27. März 2009 die vollinhaltliche Ablehnung von Karadžićs Antrag, nachdem dieser die beiden Vorbedingungen für eine Berufung gemäß Rule 73(B) der RPE nicht erfülle und darüber hinaus auf einer falschen Einschätzung bzw. Darstellung des aktuellen Zugangs des Angeklagten zu Beweismitteln im EDS basiere. Tatsächlich hätte die Registry in ihrer Eingabe vom 05. März 2009 eindeuig angegeben, bei Bedarf weiteren Mitarbeitern des Teams der Verteidigung entsprechenden Zugang zum EDS gewähren zu wollen. Dass die diesbezüglich seither eingereichten Anträge des Angeklagten bisher nicht beantwortet wurden, könne nicht als grundsätzliche Weigerung der Registry, zusätzliche Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen im EDS für die Verteidigung zu schaffen, ausgelegt werden.

Die Entscheidung der Berufungskammer hinsichtlich des am 28. Jänner 2009 durch Karadžić eingebrachten Berufungsantrags bezüglich der Offenlegung von Unterlagen in Zusammenhang mit dem angeblich mit Richard Holbrooke geschlossenen Amnestie-Abkommen ist nach wie vor ausständig.

siehe:

Prosecution's response to Karadzic's application for certification to appeal the decision on access to rule 68 material (27.03.2009)
Accused's application for certification to appeal decision on access to rule 68 material (20.03.2009)