Aussagen seines Anwalts zufolge plant Radovan Karadžić, auch bei seinem heutigen Erscheinen vor Gericht die Beantwortung der Anklage mit schuldig oder nicht schuldig zu verweigern, was mit der nach wie vor ausständigen Herausgabe der aktualisierten Anklageschrift begründet werden soll. Wie bereits dargestellt ist dies jedoch nicht gerechtfertigt, nachdem er im Fall einer späteren Veränderung der Anklage nicht nur Gelegenheit bekäme, sich gegenüber der für ihre Annahme zuständigen Strafkammer zum Inhalt der neuen Anklageschrift zu äußern, sondern gegebenenfalls auch aufgefordert würde, sich in Hinblick auf neue oder veränderte Punkte erneut schuldig oder nicht schuldig zu bekennen.
Es ist zu erwarten, dass der zuständige Pre-Trial-Richter, Iain Bonomy, entsprechend den RPE an Karadžićs Stelle auf nicht schuldig plädieren wird, was vermutlich den Unmut des Angeklagten, welcher sein bemüht positives und höfliches Auftreten gegenüber dem Gericht in den letzten Wochen im Rahmen einer Anzahl von Eingaben und Anträgen ohnehin deutlich gemäßigt hat, erregen wird.