02.02.2009

Antwort der Anklage auf Eingabe bezüglich Anklageschrift

Am 30. Februar 2009 ersuchte die Anklagevertretung um die Erlaubnis der Strafkammer, auf Radovan Karadžićs Eingabe in Reaktion auf ihren Antrag auf Annahme der überarbeiteten Anklageschrift vom 22. September 2008 antworten zu dürfen. Sollte diese gewährt werden, möchte die Anklage aufzeigen, dass Karadžić in seinem Antrag nicht nachweisen konnte, dass aus den eingebrachten Veränderungen der Anklage für ihn nachteilige Vorverurteilungen erwachsen würden. Die Anklage äußert weiters ihre Ansicht, dass die Vorgaben unter Rule 50 der RPE, welche eine Überarbeitung der Anklage regeln, nicht als Mechanismus zur Verringerung der Bandbreite einer Anklage angewendet werden sollten.

Am 02. Februar 2009 gab die Strafkammer dem Antrag der Anklage statt und ordnete zugleich an, dass die Beantwortung von Karadžićs Eingabe bis spätestens zum 04. Februar 2009 einzubringen sei.

siehe:

Order on prosecution's request for leave to reply to the accused's response to the motion to amend the indictment (02.02.2009)
Prosecution request for leave to reply to the "response to motion to amend indictment" (30.01.2009)