05.02.2009

Neuerliche Eingabe Župljanins

Am 30. Jänner 2009 brachte Stojan Župljanin eine Antwort auf die durch die Anklage in ihrer Eingabe hinsichtlich seines und Radovan Karadžićs Antrag auf Berufung vorgebrachten Argumente ein. Seine Verteidigung spricht sich darin gegen die Einschätzung der Anklage, dass eine Berufung schon allein wegen ihrer vermeintlich geringen Aussicht auf Erfolg abzulehnen sei, aus, da dies - abgesehen von der durch Župljanin nicht geteilten Einschätzung der Erfolgsaussichten - keineswegs ein Kriterium für Ablehnung oder Erlaubnis der Berufung darstelle. Ebenso widerspricht er der Auffassung, dass die Ablehnung einer Zusammenlegung sein Recht auf ein faires Verfahren nicht einschränke, sondern vielmehr schütze. Župljanin betont erneut, dass die diesbezüglich als Begründung genannten Nachteile einer Zusammenlegung, wie beispielsweise eine mögliche Verzögerung, gegen die durch ihn aufgeführten Nachteile zweier getrennter, jedoch seiner Darstellung zufolge eng verwandter Prozesse aufzuwiegen sei. Wie bereits in seinem ursprünglichen Berufungsantrag dargelegt, befürchtet Župljanin einen Mehraufwand für seine Verteidigung, welcher sich aus der Notwendigkeit, ein zweites, paralleles Verfahren genau zu verfolgen, ergibt. Darüber hinaus ist er überzeugt, dass die Richter im Fall eines gemeinsamen Verfahrens stärker dazu tendieren würden, das letztendlich verhängte Strafmaß an die relative Schuld der Angeklagten anzupassen, was (wie ein Vergleich der bisher ergangenen Urteile des ICTY durchaus bestätigt) im Falle separater Prozesse nicht immer gelinge. Župljanin erhofft sich also durch eine Zusammenlegung und die sich daraus ergebende, direkte Gegenüberstellung seiner Verantwortlichkeit mit jener Karadžićs offensichtlich positive Auswirkungen auf das über ihn verhängte Urteil.

Župljanin verteidigt erneut seinen Vorschlag einer Teilung des Karadžić-Prozesses in zwei oder mehr getrennte Verfahren, was eine Zusammenlegung seines Prozesses lediglich mit den diesbezüglich relevanten Anklagepunkten gegen Karadžić erlauben würde und damit die vorgebrachten Gegenargumente hinsichtlich der enorm unterschiedlichen Bandbreite und Komplexität der beiden Anklagen entkräftet. Basierend auf Karadžićs Eingabe in Reaktion auf den Antrag auf Annahme der überarbeiteten Anklageschrift, in welcher dieser sich vehement gegen die Abhaltung eines umfangreichen "Milošević-ähnlichen Mega-Verfahrens" äußert Župljanin die Vermutung, dass dieser einer derartigen Aufteilung ebenfalls positiv gegenüber stünde.

siehe:

Stojan Zupljanin's reply to the prosecution's consolidated response to motions for certifaction for interlocutory appeal of decision on joinder (30. Jänner 2009)