26.01.2009

Antwort der Anklage auf Berufungsanträge

Am 23. Jänner 2009 brachte die Anklage eine Eingabe in Antwort auf die Berufungsanträge Radovan Karadžićs und Stojan Župljanins gegen die negative Entscheidung der Strafkammer hinsichtlich Župljanins Antrag auf Zusammenlegung der beiden Verfahren ein. Die Anklagevertretung bringt darin ihre Ablehnung der beiden Anträge zum Ausdruck, da eine Berufung nicht den dafür notwendigen Vorgaben gemäß Rule 73(B) der RPE entsprechen würde. Darüber hinaus würden die Anträge lediglich die durch die Strafkammer bereits in ihrer Entscheidung umfassend behandelten Argumente des Erstantrags wiederholen, anstatt vermeintlich fehlerhafte Überlegungen oder Argumentationslinien innerhalb der Entscheidung der Kammer aufzuzeigen. Die geäußerten Kritikpunkte, beispielsweise den Hinweis, die Strafkammer habe zu Unrecht die derzeit gültige Anklage gegen Karadžić, und nicht wie Župljanin die überarbeitete Fassung der Anklageschrift als Entscheidungsbasis herangezogen, werden durch die Anklage zurückgewiesen.

Sollte die Strafkammer die Anforderungen nach Rule 73(B) der RPE im Gegensatz zur Auffassung der Anklage als erfüllt betrachten, plädiert diese - nicht zuletzt auf Grund der geringen Aussicht auf Erfolg einer derartigen Berufung - dennoch für eine Abweisung der Berufungsanträge.

siehe:

Prosecution's consolidated response to motions for certification for interlocutory appeal of decision on joinder (23.01.2009)