26.01.2009

Antrag auf Fristverlängerung für Berufung

Am 22. Jänner 2009 ersuchte Radovan Karadžić in einem Antrag an die Strafkammer um Verlängerung der Zeitspanne, innerhalb welcher er gegen ihre Entscheidung hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln in Zusammenhang mit dem zwischen ihm und Richard Holbrooke geschlossenen Abkommen berufen kann. Die Strafkammer hatte seinem diesbezüglichen Berufungsantrag zuvor in einer Entscheidung vom 19. Jänner 2009 stattgegeben.

Während die Berufung grundsätzlich bis 28. Jänner 2009 einzubringen wäre, beantragt Karadžić eine Verlängerung der Frist bis 02. Februar 2009, um so die Möglichkeit zu erhalten, die durch ihn zusammengestellten Unterlagen mit seinem Rechtsberater Peter Robinson durchzugehen, welcher das Tribunal nur jeweils für einige Tage pro Monat aufsuchen kann.

Die Anklage erklärte am folgenden Tag, keine Einwände gegen Karadžićs Antrag zu erheben.

siehe:

Prosecution's response to Karadžić's motion for extension of time (23.01.2009)
Motion for extension of time (22.01.2009)