20.01.2009

Positive Entscheidung bezüglich Antrag auf Berufung

In einer Entscheidung vom 19. Jänner 2009 kam die Strafkammer dem von Karadžić am 09. Jänner 2009 eingebrachten Antrag nach, gegen die am 17. Dezember 2008 getroffene Entscheidung der Strafkammer hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln in Zusammenhang mit dem angeblich mit Richard Holbrooke getroffenen Amnestieabkommen Berufung einlegen zu dürfen.

Die Anklagevertretung hatte in ihrer diesbezüglichen Eingabe vom 16. Jänner 2009 gefordert, Karadžićs Antrag auf Grund der durch ihn nicht begründeten Überschreitung der Antragsfrist abzulehnen. Dieser Vorwurf wurde durch die Strafkammer jedoch mit Verweis auf den Termin der Übergabe der übersetzten b/k/s-Version der umstrittenen Entscheidung an den Angeklagten entkräftet. Weiters schloss sich die Strafkammer auch der Einschätzung der Anklagevertreter, dass der Angeklagte versuche, die Berufung durch eine nicht haltbare Verknüpfung mit der Entscheidung der Strafkammer hinsichtlich eines durch ihn möglicherweise zukünftig eingebrachten Antrags auf Einstellung des Verfahrens zu rechtfertigen, nicht an. Im Gegensatz zur Anklage sieht die Strafkammer die notwendigen Voraussetzungen für eine Berufung entsprechend Rule 73(B) der RPE (Relevanz der umstrittenen Entscheidung für einen schnellen und fairen Prozess, sowie ein zu erwartender Fortschritt für das Verfahren durch eine endgültige Klärung) sehr wohl als gegeben an und teilt offenbar auch nicht die durch erstere geäußerten Bedenken hinsichtlich negativer Auswirkungen einer Berufung auf Effizienz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens.

siehe:

Decision on accused's application for certification to appeal decision on inspection and disclosure (19.01.2009)
Prosecution's response to Karadzic's application for certification to appeal the decision on accused's second motion for inspection and disclosure (16.01.2009)