Am 09. Jänner 2009 beantragte Radovan Karadžić, gegen die Entscheidung der Strafkammer vom 17. Dezember 2008, in welcher diese seinen Antrag auf Offenlegung sämtlicher mit dem mit Richard Holbrooke getroffenen Abkommen in Zusammenhang stehender Materialien in weiten Teilen abgelehnt hatte, Berufung einlegen zu dürfen. Er beruft sich dabei auf die Regelungen in Rule 73(B) der RPE, welche eine derartige Berufung erlauben, wenn die Entscheidung Angelegenheiten berühre, welche "signifikanten Einfluss auf die faire und zügige Abhaltung des Verfahrens, oder den Ausgang des Prozesses" hätten. Überzeugt davon, dass ihn die Entscheidung daran hindere, Zugang zu Unterlagen zu erhalten, welche möglicherweise in einer Einstellung des Verfahrens gegen ihn resultieren könnten, sieht Karadžić diese Vorgaben als erfüllt an.
Darüber hinaus weist Karadžić erstmals explizit auf die potentiell negativen Auswirkungen hin, die die Entscheidung der Strafkammer für die öffentliche Wahrnehmung seines Strafprozesses und in weiterer Folge das Image des ICTY haben könnte. Angesichts der Mission des Tribunals, Gerechtigkeit und Versöhnung zu fördern, könne das Verhindern einer vollständigen Offenlegung des mit Holbrooke vereinbarten Abkommen seiner Darstellung den Verdacht nach sich ziehen, dass das Tribunal Interesse an der Verschleierung der genauen Begleitumstände der Vereinbarung habe.
Richter Christoph Flügge ordnete als Vertreter der Strafkammer an, dass eine eventuelle Reaktion der Anklage auf Karadžićs Antrag bis kommenden Freitag, 16. Jänner 2009 einzubringen sei.
siehe:
Scheduling order for expedited response to accused's application for certification to appeal inspection and disclosure decision (14.01.2009)
Application for certification to appeal decision on Holbrooke agreement disclosure (09.01.2009)