16.01.2009

Statusbericht der Anklage bezüglich Offenlegung

Wie von der Strafkammer gefordert, benachrichtigte die Anklagevertretung diese am 14. Jänner 2009 von der vollständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Offenlegung von Beweismitteln gemäß Rule 66(A)(i) der RPE, sowohl hinsichtlich der derzeit gültigen, als auch der eingereichten überarbeiteten Anklageschrift. Gemäß der Entscheidung der Strafkammer von 25. November 2008 kann der 14. Jänner 2009 somit als Stichtag für die Zweiwochenfrist, innerhalb welcher Radovan Karadžić die Möglichkeit hat, Einwände gegen die überarbeitete Anklage einzubringen, herangezogen werden.

Der Statusbericht der Anklage umfasst neben der Anzahl an Dokumenten, welche entsprechend Rule 66(A) offengelegt wurden, unter anderem auch Angaben zur Anzahl der unter Rule 68 der RPE übergebenen Unterlagen: seit dem letzten Statusbericht seien 751 weitere Schriftstücke mit insgesamt etwa 21760 Seiten offengelegt worden, von denen 186 zugleich auch durch Rule 70(B) der RPE erfasst wurden. Die Anklage erklärt, ihre Überprüfung der ihr vorliegenden Beweismittel hinsichtlich potentiell entlastender Materialien entsprechend Rule 68 der RPE weiter fortzusetzen.

In einem gesonderten Schriftstück teilt die Anklage Karadžić mit, nach Abschluss einer entsprechenden Suche nicht in Besitz weiterer Unterlagen in Zusammenhang mit dem mit Richard Holbrooke getroffenen Abkommen zu sein. Die Strafkammer hatte die Anklagevertretung am 17. Dezember 2008 in Reaktion auf einen entsprechenden Antrag Karadžićs verpflichtet, eventuell in ihrem Besitz befindliche schriftliche Kopien des Abkommens, sowie bei den entsprechenden diplomatischen Treffen angefertigte Notizen oder Aufnahmen, welche bisher noch nicht offengelegt wurden, an den Angeklagten zu übergeben.

siehe:

Prosecution correspondence regarding disclosure submitted by Prosecution on 02-01-09 (14.01.2009)
Prosecution notification regarding disclosure (14.01.2009)