18.02.2009

Berufung gegen Entscheidung über Entlohnung von Rechtsberatern

Dem durch Radovan Karadžić am 06. Februar 2009 gestellten Antrag auf Berufung gegen die Entscheidung der Strafkammer vom 28. Jänner 2009, hinsichtlich der Entlohnung der ihn in seiner Verteidigung unterstützenden Juristen, wurde am 13. Februar 2009 stattgegeben.

Karadžić begründete seinen Antrag mit der bereits bekannten Argumentation, dass die derzeitige Entlohnung seiner Rechtsberater sein Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtige, nachdem er unter diesen Umständen nicht auf die Verpflichtung hochqualifizierter Kräfte mit langjähriger Erfahrung hoffen könne. Auch die zweite Grundanforderung für eine Berufung gegen eine Entscheidung der Strafkammer nach Rule 73(B) der RPE sei erfüllt, nachdem eine möglichst frühe Klärung dieser Frage den Prozess definitiv erheblich voranbringen könne.

Die Anklagevertretung hatte sich zuvor in einer Eingabe vom 12. Februar 2009 gegen die Berufung ausgesprochen und angeführt, dass dafür nicht nur die Grundbedingungen nach Rule 73(B) der RPE erfüllt, sondern darüber hinaus auch ein Fehler in der Entscheidungsfindung der Strafkammer nachzuweisen sei. Die Kammer schloss sich dieser Interpretation, welche durch eine entsprechende Entscheidung der Strafkammer in vorhergehenden Verfahren belegt wurde, jedoch nicht an, und betrachtet Rule 73(B) als ausschließliche Vorgabe für die Ablehnung oder Genehmigung einer Berufung.

siehe:

Decision on accused's application for certification to appeal decision on adequate facilities (13.02.2009)
Prosecution submission on application for certification to appeal decision on adequate facilities (12.02.2009)