03.03.2009

Berufung bezüglich neuer Anklageschrift

Am 03. März 2009 brachte Radovan Karadžić einen Antrag auf Berufung gegen die Entscheidungen der Strafkammer hinsichtlich der Annahme der überarbeiteten Anklageschrift, sowie der vorherigen Ablehnung einer Fristverlängerung für diesbezügliche Eingaben seinerseits, ein.

Karadžić erklärt, die übersetzte Ablehnung seines Antrags erst am Tag nach dem Ende der beanstandeten Frist, d.h. am 26. Februar 2009, erhalten zu haben, wodurch ihm die Gelegenheit verwehrt wurde, dazu bzw. zum Antrag der Anklage fristgerecht Stellung zu nehmen. Es ist anzunehmen, dass die Strafkammer dieses Argument angesichts der Tatsache, dass die ursprüngliche Frist bereits am 20. Februar 2009 festgesetzt wurde, nicht gelten lassen wird. Karadžić hingegen sieht darin, sowie in der Tatsache, dass die Strafkammer wie bereits in zwei vorhergehenden Fällen, "ohne Anhörung" des Angeklagten entschieden habe, eine Einschränkung seines Rechts auf ein faires Verfahren. Eine Berufung wäre somit seinen Ausführungen zufolge schon allein deshalb angebracht, damit die Berufungskammer "eine für den Rest des Verfahrens gültige Entscheidung darüber treffen kann, ob dies zulässig sei".

Karadžić stellt seine Versäumnisse als direkte Folge der seiner Ansicht nach unzureichenden Zuerkennung und Entlohnung von ihn unterstützenden Rechtsexperten dar, welche ihn daran hindere, seine Verteidigung effektiv durchzuführen und angemessen auf verkürzte Fristen reagieren zu können. Nachdem die Strafkammer bzw. Pre-Trial-Richter Bonomy zunehmend ungehalten auf derartige Beschwerden reagieren, welche letztendlich ursächlich mit der Entscheidung des Angeklagten, sich selbst vor Gericht zu repräsentieren, in Verbindung stehen, ist zu bezweifeln, dass diese neuerliche Geltendmachung einer "Benachteiligung" auf viel Mitgefühl seitens der Kammer stoßen wird.

siehe:

Application for certification to appeal decisions on extension of time and reconsideration of motion to amend indictment (03.03.2009)