In Reaktion auf die Eingabe der Registry vom 23. Februar 2009, in welcher diese Bedenken auf Grund des vergleichsweise ungeregelten Zugangs zu vertraulichen Informationen für Mitglieder des Teams der Verteidigung äußerte, hielt Radovan Karadžić am 03. März 2009 fest, dass es sich hierbei um ein durch die Registry selbst verursachtes Problem handeln würde. Nachdem diese sich weigere, einen Angehörigen seines Beraterteams entsprechend einem Leitenden Anwalt zu entlohnen, würde verhindert, dass durch diesen analog dazu die volle Verantwortung für das Verhalten sämtlicher anderen Teammitglieder übernommen werden könne.
Er gibt weiters an, dass ihm tatsächlich eine Anzahl von Praktikanten und Rechtsprofessoren bei seiner Verteidigung behilflich sei; diese jedoch sämtlich einen Lebenslauf, sowie eine Geheimhaltungserklärung an die Registry übermittelt hätten.
Wie die Registry ersucht Karadžić um eine rasche diesbezügliche Entscheidung der Strafkammer, nachdem ihn der zurzeit eingeschränkte Zugang zu vertraulichen Unterlagen, welcher nur für einzelne Mitglieder seines Beratungsteams gilt, maßgeblich in der Vorbereitung seiner Verteidigung behindere. Der durch ihn vorgeschlagene ideale Weg hierzu liegt in einer Neubewertung ihrer Entscheidung vom 28. Jänner 2009, welche den laut Karadžić nunmehr deutlich gewordenen "Widerwillen" des Registrars, vertrauliche Informationen auch ohne einen dezidierten Leiter und Verantwortungsträger für alle Mitglieder des Teams zugänglich zu machen, mit einbezieht.
siehe:
Accused's response to Registrar's submission on access to confidential information and motion for reconsideration of decision on adequate facilities (03.03.2009)