03.03.2009

Further Initial Appearance

Im Rahmen der heutigen Anhörung weigerte sich Radovan Karadžić wie bereits zuvor auch hinsichtlich der Vorwürfe in der neuen Anklage, sich schuldig oder nicht schuldig zu bekennen. Entsprechend dem Regelwerk des ICTY erhob daher Pre-Trial-Richter Iain Bonomy an seiner Stelle für jeden der elf Anklagepunkte ein Bekenntnis als nicht schuldig.

Karadžić äußerte neuerlich die Überzeugung, dass seine Verfolgung vor dem Tribunal angesichts seines angeblich mit Richard Holbrooke geschlossenen Abkommens rechtswidrig und damit unzulässig sei.

Entsprechend den diesbezüglichen Regelungen beginnt die dreißigtägige Frist, innerhalb welcher der Angeklagte sogenannte "preliminary motions" bezüglich der Anklageschrift einbringen kann, mit dem Bekenntnis als schuldig oder nicht schuldig zu laufen. Die Frist endet somit am 01. April 2009. Einem von ihm gestellten Antrag auf Überschreitung der maximal zulässigen Wortanzahl zufolge plant Karadžić, unter anderem Einwände gegen die Zuständigkeit und Jurisdiktion des Tribunals hinsichtlich Anklagepunkt 11, die Geiselnahmen von UN-Personal im Mai und Juni 1995 durch die bosnisch-serbische Armee, zu erheben.

Transcript

siehe:

Decision on accused's motion seeking authorization to exceed the word limit and clarification of due date for preliminary motions (09.03.2009)