In ihrer Antwort auf die schriftliche Aufforderung seitens des ICTY bestätigte die diplomatische Vertretung der USA in Den Haag am 03. März 2009, derzeit eine Suche nach den durch Radovan Karadžić erbetenen Unterlagen zur Unterstützung seiner Verteidigung durchzuführen. Weiters würde daran gearbeitet, einen Vertreter der US-Regierung für ein Interview zur Verfügung zu stellen - der Name des von Karadžić angeführten Botschafters Philip Goldberg würde allerdings nicht genannt. Wie bereits durch Karadžić in seinem entsprechenden Antrag auf Nichtoffenlegung von Materialien der Verteidigung dargelegt, wird in dem Schreiben bestätigt, dass die angeforderten Informationen und Unterlagen erst nach Zuerkennung von Vertraulichkeit nach Rule 70 der RPE zugänglich gemacht würden.
Die Strafkammer ordnete dementsprechend am 05. März 2009 an, dass Rule 70 der RPE auf sämtliche Informationen anzuwenden sei, welche durch die US-Regierung in Reaktion auf die Anfrage des Angeklagten an ihn oder seine Rechtsberater übergeben werde.
siehe:
Order pursuant to rules 54 and 70 (05.03.2009)
Correspondence from the United States (03.03.2009)