21.04.2009

Entscheidung über Kontakt mit diplomatischen Vertretern

In Hinblick auf Radovan Karadžićs Antrag vom 06. April 2009, in welchem dieser die Übermittelung von Korrespondenz der Verteidigung an diplomatische Vertreter von Staaten und internationalen Organisationen durch die Registry gefordert hatte, entschied die Strafkammer am 20. April 2009 gegen das Ansuchen des Angeklagten. Sie schließt sich der durch die Registry in ihrer diesbezüglichen Eingabe vom 15. April 2009 ausgeführten Einschätzung an, dass keinerlei Vorgaben innerhalb der Rechtsgrundlagen des ICTY existieren, welche diese zur Weitergabe von Schriftstücken der Verteidigung auf diplomatischem Weg verpflichten würden. Selbst wenn sie dies in der Vergangenheit - wie von Karadžć behauptet, durch den Registrar jedoch dementiert - in Ausnahmefällen getan habe, wäre daraus keine allgemeine Verpflichtung gegenüber einem Angeklagten oder seiner Verteidigung abzuleiten.

siehe:

Decision on accused motion for service of documents (20.04.2009)