21.04.2009

Entscheidung über Mitarbeit Sladojevićs

Die Strafkammer veröffentlichte am 20. April 2009 ihre Entscheidung über Radovan Karadžićs Antrag vom 24. März 2009 auf Aufhebung der Entscheidung der Registry bezüglich der Mitarbeit Marko Sladojevićs in seinem Verteidigungsteam. Dem Antrag wurde stattgegeben und die sofortige Berufung Sladojevićs als Rechtberater Karadžićs angeordnet.

Zuvor hatte Karadžić am 03. April 2009 eine neuerliche Eingabe getätigt, in welcher er auf das Schreiben der Registry vom 27. März 2009 in Antwort auf seinen ursprünglichen Antrag eingeht. Er kritisierte, dass der Registrar darin lediglich die bereits in seiner vorhergegangenen und durch Karadžić beeinspruchten Entscheidung enthaltenen Begründungen für die Nichternennung von Sladojević wiederhole, ohne auf die im Antrag vorgebrachten Argumente einzugehen. Neuerlich wurde durch Karadžić unterstrichen, dass ein Interessens- und Loyalitätskonflikt, dem sich Sladojević auf Grund einer Tätigkeit sowohl in seinem, als auch Momčilo Krajišniks Verteidigungsteam ausgesetzt sehen könnte, sehr unwahrscheinlich sei. Darüber hinaus würden seine Aufgaben als Mitarbeiter im Karadžić-Prozess keinerlei Aufgaben umfassen, in deren Rahmen eine ernsthafte Gefahr einer unbeabsichtigten Offenlegung von vertraulichen Informationen aus dem anderen Verfahren bestünde. Insgesamt disqualifizieren sich die Argumente des Registrars in Karadžićs Augen schon angesichts der Tatsache, dass dieser sich Gedanken über die Auswirkungen von Sladojevićs Ernennung auf eine mögliche, jedoch derzeit völlig hypothetische Wiedereröffnung des Verfahrens gegen Krajišnik im Zuge einer zukünftigen Neubeurteilung gemäß Rule 119 der RPE mache; die wesentlich greifbareren und offensichtlichen Vorteile, welche eine Zuteilung des thematisch bestens eingearbeiteten Sladojević in Karadžićs Team bringen würde, hingegen vergleichsweise unbeachtet lasse.

Die Strafkammer kam unter Anwendung der durch die Berufungskammer im Verfahren gegen Kvočka et al. (IT-98-30) etablierten Standards zur Überprüfung einer administrativen Entscheidung zu dem Schluss, dass die Verweigerung einer Ernennung Sladojevićs durch die Registry unangemessen sei. Die Begründung, dass es im Fall eines selbstrepräsentierten Angeklagten keinen Leitenden Anwalt gäbe, welcher die Verantwortung für das Verhalten der restlichen Mitarbeiter der Verteidigung trage, sei angesichts der bestehenden Schutzmaßnahmen für vertrauliche Informationen, sowie der Möglichkeit der Kammer, bei Zuwiderhandlung Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts zu verhängen, nicht stichhaltig. Die Strafkammer bezog in ihre Entscheidung auch mit ein, dass sich neben Karadžić auch Krajišnik trotz eines möglicherweise aus einer Mitarbeit Marko Sladojevićs in Karadžićs Team entstehenden Interessenskonflikts für dessen Ernennung ausgesprochen hatte.

siehe:

Decision on accused request for judicial review of the registry decision on the assignment of mr. Marko Sladojevic as legal associate (20.04.2009)
Accused's reply to registry submission regarding the denial of assignment of Marko Sladojevic (03.04.2009)