Gemäß der Entscheidung der Strafkammer vom 28. April 2009, wurde durch die Anklagevertretung am 20. Mai 2009 eine neuerlich überarbeitete Version der Anklageschrift eingebracht. Darin wurden die durch die Kammer geforderten Änderungen hinsichtlich der Vorhersehbarkeit von Taten, welche dem Angeklagten auf Grund seiner Beteiligung an einem JCE angelastet werden, eingearbeitet. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der durch die Kammer und auch Karadžić selbst befürwortete "Wahrscheinlichkeits-Standard", demzufolge derartige Verbrechen eine wahrscheinliche Folge der Taten des Angeklagten darstellen müssen, tatsächlich als Basis der Anklageschrift herangezogen werden muss, oder ob die von der Anklagevertretung befürwortete und bisher verwendete "Möglichkeits-Standard", demzufolge die Verbrechen lediglich eine mögliche Folge sein müssen, liegt angesichts der durch die Anklagevertretung am 13. Mai 2009 eingebrachten Berufung bei der Berufungskammer.
siehe:
Prosecution's submission of proposed fourth amended indictment (20.05.2009)
Prosecution appeal of decision on JCE III foreseeability (13.05.2009)