Die Anklagevertretung reagierte am 27. April 2009 mit einer Eingabe auf Karadžićs Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Prozessmissbrauch seitens der Anklage vom 14. April 2009. Der Sichtweise der Anklage zufolge sind sowohl die Forderung nach einer Niederlegung des Verfahrens, als auch jene nach einer formellen Anhörung zur Klärung der genauen Umstände bzw. Verantwortlichkeiten für die beiden durch Karadžić beanstandeten Hausdurchsuchungen ungerechtfertigt. Tatsächlich gelinge es Karadžić in seiner Darstellung nicht, irgendeine Form des Prozessmissbrauchs oder der Verletzung seiner Rechte aufzuzeigen.
Während die erste Durchsuchung im Haus seiner Frau im Dezember 2008 laut Angaben der Anklagevertretung ohne Einbindung des Büros des Chefanklägers durch die NATO durchgeführt wurde, sei die zweite Durchsuchung im März 2009, welche im Haus seiner Schwägerin stattfand, wie auch bereits durch Karadžić aufgezeigt unter Miteinbeziehung von Vertretern des OTP durchgeführt worden. Beruhend auf einem formellen Durchsuchungsbefehl des bosnisch-herzegovinischen Obersten Gerichtshofs, dessen englische Übersetzung der Eingabe als Anhang beigefügt ist, wurde die Durchsuchung von Angehörigen des Innenministeriums der Republika Srpska vollzogen, während die beiden Mitarbeiter der Anklage eine "koordinierende Funktion" einnahmen. Die Anklagevertretung gab an, ihren Verpflichtungen zur Offenlegung von Beweismitteln selbstverständlich schnellstmöglich nach Eintreffen der beschlagnahmten Materialien am ICTY nachkommen zu wollen.
siehe:
Prosecution's response to motion to dismiss for abuse of process (27.04.2009)