Am 11. Dezember 2008 stellte Radovan Karadžić einen Antrag auf Übernahme der Reisekosten für den früheren Außenminister der Republika Srpska, Aleksa Buha, nach Den Haag. Die Registry hatte ein diesbezügliches Gesuch Karadžis zuvor mit der Begründung, dass ein Interview Buhas als potentiellem Zeugen der Verteidigung auch durch einen anderen Angehörigen des Verteidigungsteams direkt in Belgrad, dem Wohnort Buhas, abgewickelt werden könne. Karadžić hält dem entgegen, dass derartige Interviews Sache des leitenden Anwalts wären - nachdem die Registry selbst in der Debatte rund um die Entlohnung von Karadžićs Rechtsberatern die Ansicht vertrete, dass im Fall eines sich selbst vor Gericht vertretenden Angeklagten dieser die Funktion des leitenden Anwalts übernehme, wäre klar, dass er das Gespräch zu führen habe. Anstatt wie üblich die Kosten für die Reise des Rechtsvertreters zum Aufenthaltsort des Zeugen zu bezahlen, müsse angesichts der Inhaftierung Karadžićs in diesem Fall eben der umgekehrte Weg gewählt werden.
Weiters führt Karadžić aus, dass er auf Grund der langen Bekanntschaft mit Buha, sowie der bisher noch durch keinen Angehörigen seines Teams erreichten Vertrautheit mit den genauen Umständen seines Falles, im Zuge eines Interviews höchstwahrscheinlich wesentlich umfangreichere Informationen gewinnen könnte, als einer seiner Mitarbeiter. Er ersucht die Strafkammer daher, die Registry anzuweisen, für die Reisekosten Buhas nach Den Haag aufzukommen, sowie ein Treffen zwischen Buha und Karadžić in der UN Detention Unit zu ermöglichen.
Wie auch Holbrooke selbst in seinem Buch zu den Verhandlungen rund um das Abkommen von Dayton, "To End A War", ausführt, war Buha als Repräsentant der Republika Srpska bei den Verhandlungen zwischen Milošević und Holbrooke im Juli 1996 anwesend. Karadžić erwartet sich von ihm dementsprechend Aufschluss über den genauen Inhalt des damals geschlossenen Abkommens bzw. insbesondere über die ihm angeblich zugesicherte Immunität vor dem ICTY. Nachdem Karadžić eine Eingabe ("preliminary motion") vorbereite, welche die Abweisung der Anklage gegen ihn auf Grund des angeblichen Abkommens fordere und kurz nach Annahme der überarbeiteten Anklageschrift einzubringen sei, müsse das Gespräch mit Buha schnellstmöglich durchgeführt werden. Die durch die Registry vorgeschlagene Vorgehensweise, die Reisekosten erst nach Einreichung einer Zeugenliste der Verteidigung entsprechend Rule 65ter der RPE zu übernehmen, welche jedoch üblicherweise erst in einer wesentlich späteren Phase des Verfahrens erfolge, sei also keine Option.
Die Anklagevertretung gab am 15. Dezember 2008 bekannt, in Bezug auf Karadžićs Antrag keine eigene Darlegung einbringen zu wollen.
siehe:
Prosecution's response to Karadžić's motion for interview of defence witness (15.12.2008)
Accused's motion for interview of defence witness (11.12.2008)