10.12.2008

Frist für Eingaben betreffend aktuelle Anträge

Die Beurteilung von Stojan Župljanins Antrag auf Zusammenlegung seines Verfahrens mit jenem gegen Radovan Karadžić wurde durch Richter O-Gon Kwon, in seiner Rolle als vorübergehend amtierender Präsident des Tribunals, an eine aus Mitgliedern von Trial Chamber II und III zusammengesetzte "Specially Appointed Chamber" übergeben. Diese Kammer, welcher Richer O-Gon Kwon als Vorsitzender, sowie die Richter Iain Bonomy und Kevin Parker angehören, setzte am selben Tag den 15. Dezember 2008 als letztmögliches Datum fest, zu welchem eventuelle Eingaben in Bezug auf den Antrag Župljanins durch die Anklagevertreter und den Angeklagten bzw. dessen Verteidigung eingebracht werden können.

Davon unabhängig ordnete Richter Bonomy an, dass sämtliche Eingaben in Zusammenhang mit Karadžićs Antrag auf Aufklärung über die Anzahl von unter Rule 70(B) der RPE fallenden Unterlagen in Besitz der Anklage, welche zugleich potentiell den Erfordernissen von Rule 68 der RPE entsprechen, bis spätestens heute, 10. Dezember 2008, einzubringen seien.

siehe:

Order setting deadline for filing responses to joinder motion (05.12.2008)
Order referring the joinder motion (05.12.2008)
Scheduling order for expedited responses to accused's motion for disclosure of rule 68 material obtained under rule 70(b) (05.12.2008)