Im Rahmen der Anhörung am 20. Februar 2009 wurde Radovan Karadžić nicht wie eigentlich vorgesehen aufgefordert, sich hinsichtlich der aktuellen Anklage vom 18. Februar 2009 schuldig oder nicht schuldig zu bekennen. Nachdem die Strafkammer dem dringlichen Antrag der Anklagevertretung, die Frist für die Fertigstellung der offiziellen Anklageschrift bis zu ihrer Entscheidung über den "vergessenen" Anklagepunkt zu den Ereignissen im Internierungslager Sušica auszudehnen, abgelehnt hatte, reagierte die Anklage mit einem neuerlichen Ersuchen um Neuerwägung der Angelegenheit.
Karadžić gab an, nicht ohne vorherige Gespräche mit seinen Rechtsberatern entscheiden zu können, inwieweit er dem Antrag der Anklage, den fehlenden Punkt nachträglich hinzufügen zu dürfen, negativ gegenüberstünde. Richter Bonomy gab dem Angeklagten bis zum 25. Februar 2009 Zeit, seine diesbezügliche Position deutlich zu machen und bezeichnete Karadžićs Vorgehensweise darüber hinaus als "wenig hilfreich", nachdem der Angeklagte durch sein Beharren auf dem Recht, sich selbst vor Gericht zu verteidigen, gleichzeitig jedoch dennoch in jeder Angelegenheit seine Berater zu konsultieren, für eine zusätzliche Verzögerung des ohnehin schon sehr schleppend anlaufenden Verfahrens sorge. Erneut wurden die Nachteile der Entscheidung, sich selbst zu repräsentieren, angesprochen. Umgekehrt zeigte sich Karadžić unzufrieden mit der deutlich verkürzten Frist von nur fünf (statt vierzehn) Tagen, die ihm für seine Entscheidung zuerkannt wurde
Richter Bonomy kündigte die Abhaltung einer neuerlichen Anhörung in zwei Wochen an, konnte angesichts des dichten Terminplans des Tribunals jedoch noch keinen genauen Zeitpunkt nennen.
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