Am 09. April 2009 ersuchte Radovan Karadžić die Strafkammer um eine Anweisung an die Anklagevertretung betreffend das Format der Offenlegung von Zeugenaussagen gemäß Rule 66(A)(ii) der RPE. Er fordert darin die Übergabe der Dokumente auf einem externen Speichermedium und beschreibt sehr spezifisch, auf welche Weise die Unterlagen innerhalb von Ordern und Unterordnern organisiert werden sollen, damit ihre bestmögliche Verwendbarkeit sichergestellt ist. Karadžić rechtfertigt dies mit der zu geringen Zeitspanne, die ihm die Strafkammer gemäß dem vereinbarten Arbeitplan für die Durchsicht der Zeugenaussagen zugesteht, insbesondere, da diese in einer Sprache übermittelt werden, welche er seinen Angaben zufolge nur unzureichend versteht.
Weiters fordert er die Streichung sämtlicher Zeugen, deren Aussagen nicht bis zum 07. Mai 2009 an ihn übergeben wurden - selbstverständlich mit Ausnahme jener Personen, deren Identität auf Anweisung der Kammer geschützt wird und für die daher ein individuell festgelegte Zeitpunkt für die Offenlegung gilt. Karadžić äußert insbesondere die Befürchtung, dass Rule 70 der RPE, welche für die Offenlegung der Identität einer Informationsquelle, deren Aussagen für die Vorbereitung des Prozesses genutzt wurden, deren Einverständnis voraussetzt, zur gezielten Verzögerung der Offenlegung und damit Beschneidung der ihm für seine Reaktion zur Verfügung stehenden Zeit, genutzt werden könnte.
Durch die Anklage wurde am 22. April 2009 eine Eingabe in Antwort auf Karadžićs Antrag erbracht. Sie erklärt sich darin zur Übermittelung zukünftiger Materialien unter Rule 66(A)(ii) auf einer externen Festplatte und unter Berücksichtigung von Karadžićs Wünschen bezüglich deren Kategorisierung und Strukturierung bereit, betont jedoch, dazu nicht durch die RPE oder die Praxis vor dem Tribunal verpflichtet zu sein. Die von ihm geforderte Inklusion und Verlinkung von Beweismitteln, welche durch die einzelnen Zeugen vorgelegt werden, sowie Materialen gemäß Rule 68 der RPE wurde jedoch mit dem Verweis auf deren nicht vor dem 7. Mai fällige Offenlegung bzw. deren Verfügbarkeit im Elektronischen Offenlegungssystem des ICTY (EDS) abgelehnt. Wenig überraschend wurde auch Karadžićs Forderung, sämtliche erst nach dem 07. Mai 2009 offengelegten Zeugenaussagen pauschal abzuweisen, als nicht angebracht kritisiert.
Die Strafkammer erließ am 27. April 2009 ihre diesbezügliche Entscheidung. Angesichts des durch die Anklagevertretung dargelegten, freiwilligen Entgegenkommens wurde der Antrag Karadžićs vollinhaltlich abgelehnt.
siehe:
Decision on motion on modalities of rule 66(a)(ii) disclosure (27.04.2009)
Prosecution's response to Karadzic's motion onthe modalities of rule 66(a)(ii) disclosure (22.04.2009)
Accused's motion on the modalities of rule 66(a)(ii) disclosure (09.04.2009)