In Reaktion auf die zweite und dritte Auflistung von gerichtlich bereits etablierten Fakten ("adjudicated facts"), um deren Anerkennung die Anklagevertretung die Strafkammer am 17. März und 07. April 2009 ersuchte, wurde durch Radovan Karadžić am 14. April 2009 eine Eingabe getätigt, in welcher er um eine Verlängerung der Frist für die Beantwortung der Anträge ersucht. Angesichts der Tatsache, dass er und die ihn unterstützenden Mitarbeiter etwa fünf Monate für die Beantwortung der ersten Auflistung vom 27. Oktober 2008 benötigten, fordert Karadžić eine Ausdehnung der grundsätzlich vierzehntägigen Frist auf neun Monate, d.h. bis zum 21. Jänner 2010.
Karadžić erwähnt in seinem Antrag weiters, dass ihm die zweite Auflistung nach wie vor nicht in b/k/s übergeben wurde, obwohl diese durch die Anklage noch vor Herausgabe der Entscheidung der Strafkammer vom 26. März 2009, welche eine Übersetzung von an den Angeklagten zu übergebenden Dokumenten hinfällig machte, fertiggestellt wurde.
Nachdem der ungewöhnlich lange Zeitraum, welcher Karadžić für die Beantwortung der ersten Auflistung indirekt zugestanden wurde, wesentlich auf die lange Verzögerung bei der Herausgabe der endgültigen Anklageschrift zurückzuführen ist, kann die Sinnhaftigkeit des im aktuellen Antrag erwähnten Zeitraums bezweifelt werden. Wenig überraschend sprach sich die Anklagevertretung am 15. April 2009 gegen den Antrag des Angeklagten aus, da dieser ihrer Ansicht nach keine stichhaltigen Gründe für seine Forderung aufgezeigt habe.
In seiner diesbezüglichen Entscheidung vom 17. April 2009 zeigt sich Pre-Trial-Richter Bonomy den Argumenten des Angeklagten gegenüber durchaus einsichtig, bezweifelt jedoch die Notwendigkeit einer neunmonatigen Verlängerung der Frist. Angesichts der unterschiedlichen Startzeitpunkte der Fristen für die Beantwortung der Auflistungen, welche sich aus der zwischenzeitlich obsolet gewordenen Übersetzung ergeben, ordnet Bonomy die Eingabe von Reaktionen auf die dritte Auflistung bis zum 01. Juni 2009, sowie die zweite Auflistung, deren übersetzte Fassung ihm zufolge etwa am 06. Mai 2009 an den Angeklagten übergeben werden wird, bis zum 30. Juni 2009 an.
siehe:
Decision on motion for extension of time to respond to the second and third motions for judicial notice of adjudicated facts (17.04.2009)
Prosecution response to motion for extension of time to respond to 2nd and 3rd motions for judicial notice of adjudicated facts (15.04.2009)
Accused's motion for extension of time to respond to 2nd and 3rd motions for judicial notice of adjudicated facts (14.04.2009)