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05.05.2009

Antrag auf Ausschluss von Richterin Picard

Am 01. Mai 2009 wurde durch Radovan Karadžić ein Antrag auf Ausschluss der ad-litem Richterin Michèle Picard aus der für seinen Prozess zuständigen Strafkammer gestellt. Er begründet diese Forderung mit einer angeblichen Voreingenommenheit Picards, welche sich aus deren Tätigkeit als Präsidentin der bosnisch-herzegovinischen Menschenrechtkammer zwischen 1997 und 2003 ergibt.

In dieser Funktion habe sich Picard im Rahmen von Entscheidungen und Aussagen, welche sich unter anderem auf die auch für sein Verfahren äußerst relevanten Ereignisse in Srebrenica bezogen, als "Fürsprecherin muslimischer Opfer" gezeigt und sich gegen die Republika Srpska und deren Führung gewandt. Weiters wurden die Geschehnisse in Srebrenica durch sie als "umfangreichste und entsetzlichste Massenexekution von Zivilisten in Europa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts", an welcher "die Führung der Republika Srpska direkt beteiligt" gewesen sei, bezeichnet. Karadžić betrachtet dies als Manifestation eines durch ihre vorherige Tätigkeit effektiv bereits vor Prozessbeginn vor dem ICTY gefällten "prima facie"-Urteils, welches eine klare Parteilichkeit und Voreingenommenheit mit sich bringt. Dadurch betrachtet er die diesbezüglich geltenden Vorgaben nach Rule 15 der RPE als erfüllt und ersucht den Vorsitzenden Richter, Iain Bonomy, dementsprechend um Richterin Picards Entlassung aus der Kammer.

Vizepräsident Kwon kommt in seiner diesbezüglichen Entscheidung vom 16. Mai 2009 zu dem Schluss, dass keine Umstände gegeben sind, welche Richterin Picards Ausschluss aus der Strafkammer rechtfertigen würden. Dies beruht insbesondere auf dem durch Richter Bonomy als Vorsitzendem der Kammer angefertigten Bericht, welcher nach sorgfältiger Prüfung der relevanten Unterlagen, sowie einem Gespräch mit Richterin Picard ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass in ihrem Fall keine den formellen Vorgaben für einen Ausschluss entsprechende Voreingenommenheit vorliegt.

siehe:

Decision on Motion to disqualify Judge Picard (16.05.2009) [TIF]
Motion to Disqualify Judge Picard (01.05.2009)

20.11.2008

Neues Mitglied der Strafkammer

Richter Patrick Robinson, welcher am 04. November 2008 durch die permanenten Richter des ICTY zum neuen Präsidenten des Gerichtshofs gewählt worden war, hat entsprechend seiner neuen Funktion, die unter anderem die Koordination Arbeit der drei Strafkammern umfasst, eine Änderung der Zusammensetzung des Pre-Trial-Bench im Prozess gegen Radovan Karadžić vorgenommen: Mit sofortiger Wirkung wird der deutsche Richter Christoph Flügge anstatt ihm selbst eingesetzt. Flügge wurde am 18. November 2008 zum Richter am ICTY ernannt; er ersetzt den mit diesem Datum pensionierten und ebenfalls aus Deutschland stammenden Richter Wolfgang Schomburg.

Strafkammer III setz sich für die Pre-Trial-Phase des Verfahrens gegen Karadžić somit aus dem auch als Pre-Trial-Richter fungierenden Vorsitzenden Richter Iain Bonomy, sowie Richter Flügge und der ad-litem Richterin Michèle Picard zusammen.

siehe:

Order regarding composition of trial chamber for pre-trial proceedings (01.12.2008)
Order replacing a judge in a case before a trial chamber (18.11.2008)

23.09.2008

Erste Status Conference

Entsprechend Rule 65bis der RPE muss binnen 120 Tagen nach der Initial Appearance eine Statuskonferenz unter Teilnahme aller beteiligten Prozessparteien stattfinden, welche Gelegenheit bietet, den aktuellen Stand des Prozesses zu überprüfen und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu beschleunigen, sowie insbesondere dem Angeklagten die Möglichkeit gibt, offene Fragen aufzuwerfen. Die während der Further Initial Appearance anberaumte Status Conference im Fall Karadžić wurde am 17. September 2008 abgehalten. Pre-trial-Richter Bonomy hatte sich "auf Grund des Ausmaßes an Ungewissheit, das den Fortgang dieses Verfahrens umgibt" für diesen vergleichsweise frühen Zeitpunkt entschieden.

Radovan Karadžić erschien wiederum allein (wenn auch wie gewohnt in Begleitung seiner "unsichtbaren Berater") vor Gericht und bekräftigte erneut, dies voraussichtlich während des gesamten Verfahrens beibehalten zu wollen. Er habe jedoch vor, ein Team von Mitarbeitern zu seiner Unterstützung zusammenzustellen, sofern ihm die Registry dabei behilflich ist - sollte dies nicht zu seiner Zufriedenheit möglich sein, wolle er hingegen ohne jede weitere Mithilfe vor Gericht treten, da er nicht zulassen könne, dass andernfalls im Rahmen eines so bedeutenden Prozesses wie des seinen ("you've never had a trial like this and never will have") durch die Anwesenheit von für ihn nicht annehmbaren Helfern ein ungerechtfertigter Anschein von Fairness erweckt werde.
Richter Bonomy versuchte erneut, Karadžić von den Nachteilen der Entscheidung, sich selbst zu vertreten, zu überzeugen, und appellierte an den Angeklagten, diese Entscheidung in den nächsten Wochen zu überdenken.

Während der Status Conference wurde unter anderem Karadžićs Beschwerde, dass ihm die Verhandlungsprotokolle für seinen Prozess relevanter früherer Verfahren nur auf englisch zur Verfügung gestellt würden, behandelt. Die Registry hatte auf diese mit dem Angebot, ihm Audioaufnahmen in b/k/s (eine Betitelung, die er als "bastardisierte Sprache" bezeichnete und die ihn zu einer längeren Tirade über die Rechte des serbischen Volkes auf seine serbische Sprache hinriss) zur Verfügung zu stellen, reagiert, was Karadžić jedoch wegen des vergleichsweise deutlich größeren Zeitaufwands bei der Auswertung ablehnt.
Die diesbezügliche Praxis wird sich in weiterer Folge auch auf die Sprache, in welcher Karadžić die Materialien der Anklage zur Verfügung gestellt werden müssen, auswirken - in bisheriger Ermangelung einer Entscheidung der Strafkammer erhält Karadžić diese Unterlagen vorerst mit leichter Verzögerung gegenüber der englischen Version auch in b/k/s. Richter Bonomy kündigte den entsprechenden Bescheid für die laufende Woche an.

Noch etwas länger werde ihm zufolge hingegen die Entscheidungsfindung in Hinblick auf Karadžićs Eingaben wegen angeblicher Immunitätsvereinbarungen mit Richard Holbrooke dauern, mit denen sich die Kammer derzeit auseinandersetzt. Karadžić ersuchte daraufhin, die Kammer solle in dieser Angelegenheit zunächst keine Entscheidung treffen, da er weitere Untersuchung gegen Holbrooke durchführen möchte, welche erst abgeschlossen werden könnten, wenn ihm ein Team von Mitarbeitern zur Verfügung stünde. Diese Untersuchung würde neue Beweise zutage fördern, dass Holbrooke die beschriebenen Abmachungen nicht nur im Namen der USA, sondern der gesamten Kontaktgruppe für Bosnien und Herzegovina (welcher Vertreter von vier der fünf permanenten Mitglieder des UN-Sicherheitsrats angehörten) getroffen habe. Weiters könne Karadžić unwiderlegbar nachweisen, dass die NATO versucht habe, ihn zu ermorden. Richter Bonomy sagte zu, seine Kollegen Robinson und Antonetti über Karadžićs Bitte zu unterrichten und diese gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Karadžić führte weiters seine Probleme mit den durch die Anklage entsprechend Rule 66(A) der RPE an ihn übergebenen Materialien aus. Neben technischen Schwierigkeiten mit den elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen, ergäben sich diese vor allem aus der Fülle der vorhandenen Daten und der zwangsläufigen Unklarheit, inwieweit einzelne Aspekte dieser zur Untermauerung der jetzigen Anklage eingereichten Dokumente, überhaupt für die aktualisierte Anklage relevant sein werden. Bisher hat Karadžić noch keinerlei Beweismittel oder Zeugenaussagen erhalten, die nach Erstellung der Anklage im Jahr 2000 erhoben wurden.
Karadžićs Frage hinsichtlich der aktualisierten Anklageschrift kam Bonomy, der seine diesbezügliche Unzufriedenheit durch einige beißende Aussagen in Richtung der Anklagevertreter verdeutlichte, zuvor: die Frage, "wo um Himmels Willen" die neue Anklage sei, auf die "jeder mit angehaltenem Atem warte", wolle er gerne selbst stellen. Der Vertreter der Anklage, Alan Tieger, gab an, die neue Anklageschrift würde aller Voraussicht nach bis Montag dieser Woche (22. September 2008) eingereicht werden. Richter Bonomy versicherte dem Angeklagten, dass er dessen Unmut angesichts der langen Zeitspanne bis zur Herausgabe der Anklage völlig nachvollziehen könne und betonte mehrfach, dass "jede Verzögerung bei der Erstellung der Anklage hinsichtlich der Frage, ob diese durch das Gericht zugelassen werden soll, mitberücksichtigt werden würde." Er klärte Karadžić neuerlich über dessen Rechte und die erforderlichen prozeduralen Schritte im Fall der Erhebung erweiterter oder maßgeblich veränderter Anklagepunkte auf, welche bedingen würden, dass Karadžić sich erneut schuldig oder nicht schuldig bekennen muss bzw. in Richter Bonomy's Worten "erneut das Vergnügen hätte, von mir für nicht schuldig erklärt zu werden", sofern er sich wie in Hinblick auf die jetzige Anklage weigere, selbst auf die Anklage zu antworten.
Karadžić zeigte sich höchst unzufrieden damit, dass er im Fall einer unveränderten bzw. nur in formellen Aspekten überarbeiteten Anklage nicht die Möglichkeit bekäme, diese erneut zu studieren und zu beantworten - angeblich habe er bisher bewusst keine Mühe an die aktuelle Anklageschrift verschwendet, nachdem diese ohnehin ersetzt würde und er Richter Orie während der Initial Appearance so verstanden habe, dass er in jedem Fall erneut genug Zeit bekäme, sich mit den Vorwürfen vertraut zu machen. Richter Bonomy vertagte alle diesbezüglichen Spekulationen und Entscheidungen bis nach Herausgabe des Antrags auf Abänderung der Anklage.

In Bezug auf die am selben Tag gestellte Anfrage Karadžićs an den Präsidenten des ICTY, Fausto Pocar, betreffend die Umstände der Zuteilung seines Verfahrens an Trial Chamber I, sowie die darauf folgende Verlegung an Trial Chamber III, erklärte Bonomy sich und seine Kammer für nicht zuständig. Angesichts der durch Richter Pocar am 21. August 2008 gegebenen Begründung für die Neuzuteilung hatte Karadžić Besorgnis wegen eines möglichen Austauschs von Informationen zwischen Anklage und Präsidenten, welcher scheinbar nach seiner Verhaftung und hinter seinem Rücken stattgefunden habe, geäußert. Karadžić hatte in seiner Eingabe angekündigt, abhängig von der diesbezüglichen Erklärung und Rechtfertigung des Präsidenten möglicherweise dessen Ausschluss von jeglichen Angelegenheiten betreffend sein Verfahren beantragen zu wollen.

Mehrfach wies Karadžić darauf hin, dass die Anklage das Verfahren seiner Meinung nach in unzulässiger und die Fairness des Prozesses gefährdender Weise beschleunigen wolle, stattdessen jedoch lieber ihre eigene Arbeit - insbesondere in Hinblick auf die Herausgabe der überarbeiteten Anklageschrift - beschleunigen, und dabei die korrekten Vorgangsweisen beachten solle. Er werde nicht zulassen, dass sein Prozess überhastet geführt werde und lehne weiters die "regelmäßigen Aussagen" seitens der Anklage, dass "das Verfahren so schnell wie möglich durchgeführt" werden solle, ab, da dies nicht zuletzt in der Öffentlichkeit das Bild erwecke, es sei "bereits alles entschieden".

Innerhalb der nächsten 120 Tage ist gemäß Rule 65bis eine neuerliche Statuskonferenz abzuhalten; der Termin wurde noch nicht festgesetzt, da Richter Bonomy zunächst den Inhalt der abgeänderten Anklageschrift abwarten wolle.

Transcript

siehe:

Ex Parte Communications with Office of the Prosecutor (16.09.2008)

22.08.2008

Neue Strafkammer eingesetzt

Der Prozess gegen Radovan Karadžić wurde gestern durch den Präsidenten des ICTY, Richter Fausto Pocar, an eine andere Strafkammer übertragen. Statt Trial Chamber I unter dem Vorsitzenden Richter Alphons Orie, ist nun Trial Chamber III unter Richter Patrick Robinson, welcher auch der Strafkammer im Prozess gegen Slobodan Milošević angehörte und nach dem krankheitsbedingten Ausscheiden des Vorsitzenden Richters Richard May deren Leitung übernahm, für das Verfahren zuständig. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Vergabe des Prozesses an Trial Chamber I insbesondere erfolgt sei, weil die Anklagebehörde vor Karadžićs Verhaftung und Ergreifung über längere Zeit hinweg geplant habe, die Anklage gegen ihn in weiterer Folge mit jener gegen den ehemaligen Chef des Generalstabs der JNA, Momčilo Perišić (IT-04-81) zusammenzulegen, welche vor dieser Strafkammer verhandelt wird. Nachdem dies seitens der Anklage inzwischen nicht mehr vorgesehen sei, werde das Verfahren nun aus Gründen der Effizienz und Arbeitsaufteilung zwischen den Strafkammern an Trial Chamber III übertragen.

Diese setzt sich neben Robinson aus Richter Jean-Claude Antonetti, sowie Richter Iain Bonomy, in der zweiten Phase des Milošević-Prozesses ebenfalls ein Angehöriger der damit befassten Strafkammer, zusammen. Darüber hinaus wurde der ad-litem Richter Michèle Picard der Kammer für die Dauer der Pre-Trial-Phase zugeteilt. Richter Robinson ernannte sich selbst, Picard, sowie Bonomy als Angehörige des für die Zeitspanne zwischen Initial Appearance und eigentlichem Prozessbeginn verantwortlichen Ausschusses, wobei Bonomy offiziell als Pre-Trial-Richter fungiert und dementsprechend auch die zweite Anhörung Karadžićs leiten wird. Deren Zeitpunkt bleibt mit kommendem Freitag, 29. August 2008 um 14:15 unverändert.

Angesicht der Übergabe des Verfahrens an die neue Strafkammer erklärte Präsident Pocar weiters einen Antrag des Angeklagten, welcher den Ausschluss des Vorsitzenden Richters Orie und der weiteren Angehörigen von Trial Chamber I von sämtlichen Verfahren gegen ihn fordert, für irrelevant. Dieser Antrag wurde entgegen den entsprechenden Regelungen der RPE direkt bei Präsident Pocar, und nicht etwa beim zu diesem Zeitpunkt noch zuständigen Richter Orie eingebracht; nachdem dessen Strafkammer nun nicht mehr mit dem Fall betraut ist, sieht Pocar auch von einer Weiterleitung des Antrags an Orie ab.
Seinen „Request to Disqualify Judge Alphons Orie and His Chamber from All Pre-Trial and Trial Proceedings in Case No. IT-98-5/18” rechtfertigt Karadzić mit einer angeblich bestehenden Befangenheit Richter Ories. Diese ergäbe sich aus "persönlichen Interessen" Ories am Ausgang der Verfahren, welche in der Tatsache begründet wären, dass Karadzić bereits in einigen vorhergehenden Urteilen, beispielsweise im erstinstanzlichen Urteil gegen Momčilo Krajišnik vom 27. September 2006 (IT-00-39), dessen Verfahren ebenfalls unter Ories Vorsitz stattfand, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel, die nicht-serbische Bevölkerung aus weiten Teilen Bosnien und Herzegovinas zu entfernen, genannt wurde. Karadzić unterstellt Orie, durch den aktuellen Prozess eine Bestätigung seiner früheren Einschätzungen anzustreben. Des Weiteren wirft er Orie das "drakonische Strafmaß von 27 Jahren" welches in diesem Prozess verhängt wurde, sowie dessen Mitarbeit an diversen anderen Verfahren, deren Urteil nicht nach "unserem" (Karadzić und sein unsichtbarer Berater?) Ermessen ausfielen, vor, darunter die lebenslange Haftstrafe Stanislav Galićs, welche durch die Berufungskammer ausgesprochen wurde. Galić, der sich als Oberkommandierender des Romanija-Corps der bosnisch-serbischen Armee für die jahrelange Belagerung Sarajevos zu verantworten hatte, war im erstinstanzlichen Prozess durch die Strafkammer unter Vorsitz Richter Ories zu vergleichsweise geringen 15 Jahren Haft verurteilt worden. Karadzićs Ansicht nach wurde die Berufungskammer jedoch in weiterer Folge in ihrer Urteilsfindung wesentlich durch Orie beeinflusst.

siehe:

IT-95-5/18 Order reassigning a Case to a Trial Chamber (21.08.08)
Request to disqualify Judge Alphons Orie and his chamber from all pre-trial and trial proceedings in case No. IT-98-5/18 (19.08.2008)
IT-95-5/18 Decision on Disqualification of Judges (21.08.08)