02.04.2009

Fristverlängerung für Preliminary Motion - "Holbrooke Agreement"

Am 23. März 2009 wurde durch Radovan Karadžić eine Verlängerung der Frist zur Eingabe einer "preliminary motion" beantragt, welche die Einstellung des Verfahrens gegen ihn auf Grund des angeblich zwischen ihm und Richard Holbrooke geschlossenen Amnestie-Abkommens fordern wird. Während der Zeitraum zur Eingabe von "preliminary motions" mit 01. April 2009 auslief, ersucht Karadžić angesichts diverser, mit dem Inhalt der geplanten "preliminary motion" in engem Zusammenhang stehenden und bisher noch ausständigen Angelegenheiten um eine Verlängerung bis nach Abschluss der diesbezüglichen Entscheidungsfindung. Dabei handelt es sich primär um die bisher nicht erfolgte Entscheidung der Berufungskammer über Karadžićs Antrag auf Berufung hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln in Zusammenhang mit dem Abkommen. Weiters ist laut Pre-Trial Richter Bonomy eine Entscheidung der Strafkammer über Karadžićs Gesuch auf Genehmigung eines Gesprächs mit Alexa Buha als potentiellem Zeugen der Verteidigung erst nach der Entscheidung der Berufungskammer zu erwarten. Ähnliches gilt für seinen neuerlichen Antrag auf Offenlegung in Zusammenhang mit dem Abkommen vom 04. Februar 2009. Nicht zuletzt wurden auch die Übergabe von vertraulichen Unterlagen der US-Regierung in Zusammenhang mit dem Abkommen an die Verteidigung, sowie das Interview mit US-Botschafter Philip Goldberg bisher nicht durchgeführt.

Am 30. März 2009 gab die Strafkammer bekannt, einer Ausdehnung des Zeitraums für die Eingabe der "preliminary motion" auf Grund der ausstehenden Entscheidungen grundsätzlich zuzustimmen. Das genaue Ausmaß der Verlängerung soll im Rahmen der heutigen Statuskonferenz, welche ab 15:00 stattfinden wird, besprochen und festgelegt werden.

siehe:

Decision in respect of motion for extension of time (30.03.2009)
Accused's motion for extension of time the Holbrooke agreement motion (23.03.2009)